Eine Kur kann jeder beantragen, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Vom überlasteten Studenten oder Arbeitnehmer bis zu Hausfrauen und Rentnern, die mit Arthrose oder ähnlichen Beschwerden zu kämpfen haben. Dabei muss keine schwere Erkrankung vorliegen, um Zuschüsse für eine solche Vorsorgekur zu erhalten. Wichtig ist, dass die medizinischen Möglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sein müssen. Der Antrag wird meist genehmigt, wenn die Arbeitsfähigkeit durch geistige oder körperliche Beschwerden gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist.
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