Um an einer Rehabilitation in Bad Kissingen teilnehmen zu können, muss ein ärztlicher Befundbericht vorliegen, der die Maßnahme begründet. Vor allem, wenn die bestehende Erkrankung die sogenannte Teilhabe (also die Einbindung in Beruf und Gesellschaft) gefährdet, wird typischerweise ein solcher Befundbericht ausgestellt.
Außerdem muss der Antrag auf Kostenübernahme an den Kostenträger gestellt werden – der Träger entscheidet dann über die Notwendigkeit und entsprechend die Bewilligung eines Rehaantrags.
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