Im Gegensatz zu einer Kur, die eine Präventivmaßnahme darstellt, wird eine Rehabilitation dazu genutzt, die Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls auf die körperliche beziehungsweise geistige Gesundheit eines Patienten zu mildern oder ganz zu vermeiden. Die Rehabilitation hat also immer einen spezifischen Anlass. Rehamaßnahmen können beispielsweise nach folgenden Erkrankungen erforderlich sein:
- neurologische Erkrankungen, wie zum Beispiel ein Schlaganfall
- akute Beschwerden des Herz-Kreislauf-Systems, wie zum Beispiel ein Herzinfarkt
- Verletzungen durch einen Unfall
- Operationen, zum Beispiel ein Hüftgelenkersatz
- Krebs
Außer diesen Fällen können auch chronische Krankheiten wie Diabetes oder Lungenerkrankungen eine Rehamaßnahme notwendig machen. Generell gilt: Wenn ambulante Therapien und Heilmittel nicht ausreichend sind, um die Gesundheit wiederherzustellen, kann ein Arzt eine Rehamaßnahme empfehlen – allerdings nur alle vier Jahre.
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