Es können unterschiedliche Stellen als Kostenträger fungieren. Stationäre dreiwöchige Kuren werden von der Krankenkasse oder zuständigen Versicherung alle vier Jahre bezahlt. Die Eigenbeteiligung beträgt lediglich 10 Euro pro Tag. Ambulante Präventionskuren sind alle drei Jahre möglich. Hierbei werden 90 % der Kurmittel sowie 100 % der Kurarztkosten übernommen. Abhängig von der Versicherung sind auch weitere Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung möglich.
Post-COVID-Rehabilitation: aktueller Stand zu Forschung und Therapie - Beiträge aus Theorie und Praxis von 9:00-13:00 Uhr
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