Ablehnungen von Kuranträgen sind keine Seltenheit. Sollten Sie in diese Situation kommen, so steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, innerhalb der angegeben Frist (in der Regel 4 Wochen) zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt Widerspruch einzulegen und ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung anzufordern. Häufig lohnt sich dieser Widerspruch und führt zu der gewünschten und benötigten Kurmaßnahme.
Die ambulante Vorsorgemaßnahme bzw. Badekur ist seit Sommer 2021 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Versicherte haben demnach einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Hausärzte dürfen wieder ambulante Vorsorgeleistungen verschreiben, die zu einem großen Teil von der Krankenkasse übernommen werden.
97688 Bad Kissingen, Deutschland
Geistliche Begleitung der ökumenischen Kur- Gäste- und Rehaseelsorge Bad Kissingen
Mi., 07.08.2024 und weitere
Post-COVID-Rehabilitation: aktueller Stand zu Forschung und Therapie - Beiträge aus Theorie und Praxis von 9:00-13:00 Uhr
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