Wie oft habe ich Anspruch auf eine Kur?

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie alle drei Jahre Anspruch auf eine Vorsorgekur oder Rehabilitation. Sollten Sie aus medizinischen Gründen bereits vor Ablauf der Dreijahresfrist eine weitere Vorsorge oder Reha benötigen, können Sie diese auch früher beantragen.

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