Wann steht mir eine Kur zu?
Grundsätzlich gilt: Krankenkassen genehmigen eine Kur- oder Reha-Maßnahme, sofern diese aus medizinischer Sicht notwendig erscheint. Zum Nachweis dieser Notwendigkeit muss Ihnen Ihr behandelnder Arzt beziehungsweise Facharzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Außerdem muss der bescheinigende Arzt Ihnen bereits alle Medikamente, Therapien sowie weitere Behandlungsmöglichkeiten verordnet haben. Ambulante Vorsorge-Kuren können alle drei Jahre in Anspruch genommen werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Diese attraktive Maßnahme zur Verbesserung Ihrer Gesundheit steht allen Menschen, auch denjenigen die nicht mehr im Berufsleben stehen zur Verfügung.
Das könnte Dir auch gefallen
"Das könnte Dir auch gefallen" überspringen
Abendsegen im Pavillon der Religionen
97688 Bad Kissingen
Geistliche Begleitung der ökumenischen Kur- Gäste- und Rehaseelsorge Bad Kissingen
Mi., 14.05.2025 und weitere

Abendsegen in der Erlöserkirche
Prinzregentenstraße 9, 97688 Bad Kissingen
Geistliche Begleitung der ökumenischen Kur- Gäste- und Rehaseelsorge Bad Kissingen
Mi., 29.10.2025

Lesung von Theologe Rainer Haak zu 25 Jahre ev. Kurseelsorge
Am Kurgarten 8, 97688 Bad Kissingen
Manchmal hat das Glück zwei Flügel
Sa., 07.06.2025

Meisterkurs
Am Kurgarten 8, 97688 Bad Kissingen
geleitet von Prof. Maurice Steger und Fran Oberschelp
Fr., 30.05.2025