Grundsätzlich gilt: Krankenkassen genehmigen eine Kur- oder Reha-Maßnahme, sofern diese aus medizinischer Sicht notwendig erscheint. Zum Nachweis dieser Notwendigkeit muss Ihnen Ihr behandelnder Arzt beziehungsweise Facharzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Außerdem muss der bescheinigende Arzt Ihnen bereits alle Medikamente, Therapien sowie weitere Behandlungsmöglichkeiten verordnet haben. Ambulante Vorsorge-Kuren können alle drei Jahre in Anspruch genommen werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Diese attraktive Maßnahme zur Verbesserung Ihrer Gesundheit steht allen Menschen, auch denjenigen die nicht mehr im Berufsleben stehen zur Verfügung.
Post-COVID-Rehabilitation: aktueller Stand zu Forschung und Therapie - Beiträge aus Theorie und Praxis von 9:00-13:00 Uhr
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