Parkordnung
Zielsetzung / Zweck
Das vorliegende Dokument regelt die ordnungsgemäße Nutzung Bad Kissinger Parkanlagen.
Geltungsbereich
Diese Parkordnung ist gültig für Besucher und Nutzer sämtlicher Parkanlagen der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH, Bad Kissingen.
Dies umfasst:
- Bad Kissingen | Kurgarten
- Bad Kissingen | Europawiese (rechts der Saale)
- Bad Kissingen | Salinenpromenade
- Bad Kissingen | Luitpoldpark (rechts der Saale) von Ludwigbrücke bis Campingplatz
- Bad Kissingen | Luitpoldpark (links der Saale) von Lindesmühlpromenade bis Südbrücke
- Hausen | Areal Runder Brunnen und Gradierbau bis Nordbrücke
- Hausen | Areal Schönborn-Sprudel
- Großenbrach | Areal Luitpold-Sprudel, Alt
Für Gebäude und begehbare bauliche Anlagen gilt die Hausordnung.
Begriffe und Definitionen
Betreiber ist die Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH.
Verantwortlichkeiten
Weisungen
- Den Anweisungen des Betreibers und der von ihm eingesetzten Sicherheitsorgane (Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienste sowie Bedienstete der Polizei und anderer Ordnungsbehörden) ist im Geltungsbereich unverzüglich Folge zu leisten. Personen, die gegen diese Parkordnung verstoßen, können den Parkanlagen verwiesen werden. Gleiches gilt für Personen, die sich den Anordnungen widersetzen. Hier macht der Betreiber oder dessen Stellvertreter vom Hausrecht Gebrauch.
Kontrollen
- Gegenüber Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise oder Feststellungen verdächtigt werden, dass
- sie durch den Einfluss von Rausch- und Suchtmitteln beeinträchtigt sind oder
- sie Waffen oder gefährliche Gegenstände laut Waffengesetz oder
- sonstige nach dieser Parkordnung verbotene Gegenstände (z. B. pyrotechnische Artikel) mit sich führen oder
- die Sicherheit und Ordnung im Geltungsbereich gefährden, sind Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie Bedienstete der Polizei und anderer Ordnungsbehörden berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Die Kontrollen können sich auch auf mitgeführte Gegenstände erstrecken.
Beschreibung/ Anwendungsbereich
Präambel
- Die Parkanlagen in Bad Kissingen sind eine Oase der Ruhe und Erholung. Bitte bewahren Sie daher Respekt vor der Natur und nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher und Anrainer.
- Wer die Zustimmung zur Kontrolle seiner Person nicht erteilt, wird vom Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungsdienst oder von Bediensteten der Polizei bzw. anderer Ordnungsbehörden vom Betreten der Liegenschaften ausgeschlossen oder der Anlagen verwiesen, wenn er dort angetroffen wird.
- Personen, die gegen die vorliegende Parkordnung verstoßen, können trotz gültiger Tages- oder Gastkarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche am Eintritt gehindert bzw. der Liegenschaften verwiesen werden.
Benutzung der Parkanlagen
- Der Eintritt in das Parkgelände ist bis auf Widerruf gestattet. Insbesondere im Zuge von Veranstaltungen innerhalb des Geländes kann der Zutritt untersagt werden.
- Der Park ermöglicht Spaziergänge sowie die Benutzung der vorhandenen Ruheplätze. Die zur Verfügung stehenden Aktivanlagen dürfen nur zweckgebunden genutzt werden und sind pfleglich zu behandeln.
- Im Kurgarten ist das Mitführen von Hunden untersagt. In den übrigen Parkanlagen sind Hunde an der Leine zu führen.
- Sämtliche kommerzielle Tätigkeiten, das Anbringen oder Aufstellen von Werbematerialien und/oder Dekorationen sowie das Verteilen von Werbemitteln jeder Art sind strikt verboten, oder werden nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch die Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH gestattet.
- Sämtliche kommerzielle Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen jeder Art sind strikt verboten, oder werden nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch die Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH gestattet. Dies gilt auch für Aufnahmen mittels Drohnen.
- Tätigkeiten zu Erwerbszwecken auszuüben, Sammlungen durchzuführen oder Veranstaltungen, Umzüge oder Kundgebungen abzuhalten sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch die Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH gestattet.
- Alle Aktivitäten, die zur Erregung öffentlichen Ärgernisses führen können, sind untersagt.
- Der Aufenthalt zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden kann, ist untersagt.
- Das öffentliche Wechseln der Kleidung und freizügige Handlungen sind untersagt.
- Fundgegenstände sind in der Tourist-Information (Arkadenbau) abzugeben.
Benutzung der Wege
- Im Winter werden die Wege nicht von Schnee und Eis geräumt bzw. gestreut. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Bei Hochwassergefährdung werden die Wege gesperrt. Ein Begehen oder Befahren der gesperrten Bereiche ist dann grundsätzlich untersagt. In Folge von Hochwasserereignissen bleiben die Wege so lange gesperrt, bis Instandsetzungen ausgeführt sind und die Verkehrssicherheit wieder gewährleistet worden ist.
- Radfahren ist nur auf ausgeschilderten Wegen gestattet. Das Radfahren darf ausschließlich in gemäßigtem Tempo erfolgen und andere Parkbesucher dürfen durch die Fahrweise nicht gefährdet werden. Die Fahrweise ist der Wegeoberfläche anzupassen. Durch Ereignisse, wie z.B. Regenfällen kann es zu Aufschwemmungen oder Materialansammlungen kommen, die die Nutzbarkeit temporär einschränken.
- Reiten im Parkareal ist nicht gestattet.
- Die Einfahrt mit Kraftfahrzeugen auf das Gelände ist nur Anrainern und Lieferanten mit entsprechender und gültiger schriftlicher Zufahrtsberechtigung gestattet. In diesem Falle gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und Schrittgeschwindigkeit.
- Im Zuge von Veranstaltungsauf-, -um- und -abbauten kann es zu Beeinträchtigungen und Hindernissen auf den öffentlichen Wegen kommen. Verlegte Kabel, Schläuche sowie technische Einrichtungen dürfen nicht berührt oder manipuliert werden.
Schutz der Grün- und Pflanzungsflächen sowie Parkausstattung
- Das Liegen und Verweilen auf Rasenflächen zum Zwecke der Erholung ist tagsüber gestattet, sofern auf diesen nicht gleichzeitig Pflege- oder Instandhaltungsmaßnahmen stattfinden. Das Befahren solcher Flächen mit Rollstühlen, fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug und mit Kinderwagen, das Schieben von Fahrrädern sowie deren kurzfristiges Abstellen ist gestattet.
- Zum Schutz der Anlage sind verboten:
- Benutzung von Fahrzeugen und sonstigen Sportgeräten abseits der Wege,
- das Betreten von Blumenbeeten,
- Das Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen und Pflanzenteilen (z.B. Pflücken von Obst, Abknicken von Blüten, und Mitnehmen ganzer Pflanzen),
- die Verwendung von Gegenständen wie Tischen, Bänken, Liegebetten oder ähnlichen Gegenständen in Grün- und Pflanzungsflächen, sofern diese nicht von der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH bereitgestellt werden,
- Campieren, Aufstellen von Zelten, sofern von der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH nicht ausdrücklich und schriftlich genehmigt,
- Feuerstellen anlegen, Grill- oder Kochgeräte in Betrieb zu nehmen,
- das Baden, Schwimmen, Fischen und Eislaufen in/auf den Gewässern der Anlage, sowie das Springen von Brücken, insofern nicht gesondert ausgewiesen oder genehmigt
- schädigende chemische, mechanische oder sonstige Einwirkungen auf Pflanzungen jeder Art (Blumen, Bäume, Sträucher und dergleichen), Skulpturen und Bauwerken,
- das Besteigen von Pflanzen, Bäumen, Skulpturen und Bauwerken,
- Berühren von Kunstwerken und Skulpturen.
Gefahren, Haftung
- Der Aufenthalt erfolgt auf eigene Gefahr.
- Astbruch ist auch bei Windstille möglich. Bei starkem Wind ist der Park zu verlassen.
- Der Betreiber übernimmt keine wie immer geartete Aufsichtspflicht.
- Eltern haften für ihre Kinder, Aufsichtspersonen für Strafunmündige, Halter für Ihre Tiere.
- Den Anweisungen des Personals der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH oder beauftragter Dritter ist Folge zu leisten.
- Tritt ein Schaden ein oder ist Gefahr im Verzug, ist dies umgehend einem Mitarbeiter an der Tourist-Information mitzuteilen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die örtliche Feuerwehr zu verständigen.
- Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen wie brennbare Stoffe, Waffen ist untersagt.
- Die Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH ist berechtigt, Kleidung und etwaige mitgebrachte Taschen, Beutel und dergleichen zur Überprüfung der Einhaltung der Parkordnung zu durchsuchen.
Reinhaltung
- Notdurft darf nur in WC- oder Toilettenanlagen verrichtet werden.
- Hundekot ist unverzüglich zu entfernen.
- Jegliche Ablage von Müll oder Gegenständen ist strikt verboten.
- Verursachte Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Entstandene Reinigungskosten werden in der verursachten Höhe, mindestens jedoch mit einer pauschalen Reinigungsgebühr von 50 Euro pro Person verrechnet.
- Sämtliche Objekte der Anlage dürfen nicht verschmutzt, beschmiert, mit Farbe besprüht, mit Papier, Folien oder Materialien anderer Art beklebt oder sonst beschädigt werden.
Abgrenzungsbestimmung
- Die Gebote und Verbote dieser Parkordnung finden keine Anwendung auf Handlungen oder Unterlassungen, die schon nach einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung geboten oder verboten sind.
Schlussbestimmungen
- Diese Parkordnung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft. Besucher und Nutzer erkennen mit dem Betreten des Geltungsbereiches dieser Parkordnung diese als verbindlich an.
- Diese Parkordnung kann vom Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe (Version) dieser Parkordnung ersetzt automatisch jede ältere Ausgabe und setzt diese damit außer Kraft.
- Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Betreiber nicht. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Sollte ein Teil der Parkordnung unwirksam sein, berührt dies die restlichen Teile der Parkordnung nicht.
- Streitigkeiten mit dem Betreiber unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
- Gerichtsstand ist Bad Kissingen/ Schweinfurt.
Dokumentation
Die Parkordnung ist Mitarbeitern, Besuchern und Nutzern zugänglich zu machen.
Pflege, Überprüfung, Aktualisierung und Archivierung
Die Parkordnung wird jährlich überprüft und bei Bedarf revidiert bzw. aktualisiert.
Anlagen
keine
Mitgeltende Dokumente
- Nutzungsvereinbarung für Veranstaltungen (Vorlage)
- Fotographie- und Drehgenehmigung (Vorlage)
- Gewerbepachtvertrag (Vorlage)
- Gestattungsvertrag zur Nutzung von Garten- und Parkanlagen für kommerzielle Tätigkeiten (Vorlage)