Foto- und Drehgenehmigung

Die prächtigen, historischen Gebäuden und gepflegten Garten- und Parkanlagen im Bayerischen Staatsbad Bad Kissingen bieten eine perfekte Kulisse für Foto- und Filmaufnahmen. Die weitläufigen Anlagen befinden sich im Eigentum des Freistaats Bayern. Daher liegen hier alle Bildverwertungsrechte. Auf Antrag werden Foto- und Filmaufnahmen gern erlaubt.

Die Genehmigung ist vorab beim Zentrum Staatsbäder bzw. der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH zu beantragen. Sie sind jeweils berechtigt, Anfragen für Foto- und Filmaufnahmen entgegenzunehmen und abzulehnen bzw. zu genehmigen. Für die Aufnahmen sind - je nach Location, Umfang und Verwendungszweck - eine Gebühr sowie Miete zu entrichten.

Aufnahmen zu privaten Zwecken

Fotos und Videos von öffentlichem Grund, wie von Straßen, Wegen oder Plätzen, sowie private Aufnahmen in geringem Umfang sind nicht genehmigungspflichtig und bedürfen keines Antrages. Als Gast benötigen Sie also keinen Antrag für das private Erinnerungsfoto mit dem Smartphone oder der Hobbykamera.

Hochzeitsfotos
Die meisten Anfragen erhalten wir anlässlich des Themas Heiraten, denn das Bayerische Staatsbad Bad Kissingen gilt als eine der schönsten Hochzeitslocation der Region. Für Ihre privaten Hochzeitsfotos, die Sie und Ihre Gäste zur Erinnerung an Ihren besonderen Tag aufnehmen, gelten die Ausführungen für Aufnahmen zu privaten Zwecken.

Unser Tipp: Nutzen Sie für Ihre privaten Erinnerungsfotos gern die historischen Säle (Weißer Saal, Max-Littmann-Saal oder Grüner Saal) oder den Schmuckhof. Öffnungszeiten und Preise finden Sie hier.

Hochzeitsfotos sind in den Außenanlagen und in den öffentlich zugänglichen Räumen während der Öffnungszeiten kostenfrei. Für den Regentenbau ist lediglich das Besichtigungsticket zu erwerben.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Räumlichkeiten anzumieten. Informieren Sie sich hier über die Konditionen für die Anmietung der historischen Gebäude / Säle.

Benutzt der Fotograf/die Fotografin die Hochzeitsfotos zur Bewerbung seiner Person, ist dies genehmigungspflichtig. 

Aufnahmen zu nicht rein privaten Zwecken

Bitte füllen Sie den Antrag auf Genehmigung aus und senden Sie ihn der im Antrag genannten Adresse zu. Anträge sind frühestmöglich zu stellen, jedoch mindestens 14 Tage vor den geplanten Aufnahmen.

Für die Dauer der Nutzung sind - je nach Location, Umfang und Verwendungszweck - eine Gebühr bzw. Miete zu entrichten, welche im Gestattungs-/Mietvertrag mit der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH festgehalten wird.

In jedem Fall bedarf es einer terminlichen Abstimmung mit der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH, damit sich die Aufnahmen sich nicht mit anderen Veranstaltungen oder Nutzungen überschneiden und die Räumlichkeiten bzw. Bereiche zur Verfügung gestellt werden können. Bitte wenden Sie sich hierfür an orga@badkissingen.de oder telefonisch an 0971 8048-274 oder -276.

Die Drehgenehmigung ist während des Drehs / des Termins mitzuführen.

Aufnahmen in den historischen Gebäuden
Informieren Sie sich hier über die Konditionen für die Anmietung der historischen Gebäude / Säle.

Aufnahmen in den gepflegten Garten- und Parkanlagen
Bitte füllen Sie den Antrag auf Genehmigung aus und senden Sie ihn der im Antrag genannten Adresse zu. Auf Grundlage der Angaben im Antrag erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für den Gestattungsvertrag.

Presseaufnahmen

Bitte füllen Sie den Antrag auf Genehmigung aus und senden Sie ihn der im Antrag genannten Adresse zu. Anträge sind frühestmöglich zu stellen.

Bei Innenaufnahmen bedarf es einer terminlichen Abstimmung mit der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH, damit sich die Aufnahmen sich nicht mit anderen Nutzungen überschneiden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Pressestelle der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH.

Drohnenaufnahmen

Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS) in einer Entfernung von unter 1,5 km zu der Begrenzung von Flugplätzen ist genehmigungspflichtig.

Da sich das Stadtgebiet sowie die Kur- und Gartenanlagen in den Radien von 1,5 km zweier Flugplätze befinden, müssen folgende Flugplatzbetreiber von Ihnen informiert werden, wann und wie lange Sie im Luftraum unterwegs sind:

Des Weiteren ist für den Drohnenflug die örtliche Polizeiinspektion (0971-71490) zu informieren.

Die notwendigen Kontaktdaten erhalten Sie auf Anfrage an marketing@badkissingen.de.

Bei Sichtung oder Hören eines bemannten Fluggerätes (Hubschrauber, Flugzeug) muss die Drohne sofort den Luftraum verlassen und landen.

In jedem Fall bedarf es einer terminlichen Abstimmung mit der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH, damit sich die Aufnahmen sich nicht mit anderen Veranstaltungen oder Nutzungen überschneiden und die Räumlichkeiten bzw. Bereiche zur Verfügung gestellt werden können. Bitte wenden Sie sich hierfür an orga@badkissingen.de oder telefonisch an 0971 8048-274 oder -276.

Aufnahmen in den historischen Gebäuden
Drohnenaufnahmen in den historischen Gebäuden sind nicht gestattet.

Aufnahmen in den gepflegten Garten- und Parkanlagen
Bitte füllen Sie den folgenden Antrag auf Genehmigung aus und senden Sie ihn der im Antrag genannten Adresse zu. Auf Grundlage der Angaben im Antrag erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für den Gestattungsvertrag.

 

Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung